BezirksElternAusschussKindertagesstätten

BEAK Charlottenburg-Wilmersdorf

Elternleitfaden

Leitfaden zur Elternbeteiligung

Liebe Elternvertreter(innen),

mit dem neuen Kindertagesförderungsgesetz KitaFöG hat die Berliner Politik den Anspruch auf frühkindliche Bildung gesetzlich verankert! Jetzt gilt es, die im Gesetze geregelte Elternbeteiligung auch zu verwirklichen und mit Leben zu füllen, das heisst, sie praktisch auszugestalten.

Hierzu müssen die Funktionen (Ämter), wie sie im Organigramm aufgezeichnet sind, einfach nur durch Elternvertreter besetzt werden.

Dann können die Probleme kommen. Wer für was zuständig ist ergibt sich aus dem Umstand, wo das Problem anhängig ist:

  • Jedes Problem wird von den Elternvertretern im Elternausschuss beraten.
  • Gibt es beispielsweise ein Problem in der Kita, wird es vom Elternausschuss an den Kita - Ausschuss weitergeleitet.
  • Verweist die Kita - Leiterin im Kita - Ausschuss auf die Zuständigkeit des Trägers, kommt das Problem in den Elternausschuss zurück und wird dann in den Elternbeirat weitergegeben.
  • Verweist der Träger im Elternbeirat z. B. auf ein Versäumnis der Behörden, kommt das Problem in den Elternausschuss zurück und wird dann an den Bezirkselternausschuss weitergeleitet.
  • Stellt sich dann raus, dass auf höchster politischer Ebene "gepfuscht" wurde, gibt der Bezirkselternausschuss an den Landeselternausschuss weiter, welcher dann beim Senator vorstellig wird.

Druckt man das Organigramm aus und legt es neben diesen Text, kann man die Wege ganz einfach nachvollziehen. Dies ist noch einfacher als Monopoly spielen. Der BEAK Charlottenburg - Wilmersdorf wünscht allen Elternvertretern viel Erfolg bei Ihrer verantwortungsvollen Aufgabe und auch ein bisschen Geduld mit den jeweiligen Stellen. Elternbeteiligung ist wichtig und die Probleme sind zum Lösen da.

Mit freundlichen Grüssen

Peter Eberle

Landeselternvertreter

Jan 31, 2008 by Webmaster