Das Bezirksamt stellt eine stets aktuelle und vollständige Datenbank zur Verfügung, die Sie nutzen können, um eine Kita in Ihrer Wohnnähe zu finden.
Datenbank der Kita in Charlottenburg-Wilmersdorf unter:
www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/jugend/suche-kindertagesstaetten
Welche Kindertagesstätte Sie für Ihr Kind bevorzugen, entscheiden Sie nach dem, was Sie für Ihr Kind und sich für sinnvoll erachten. Schauen Sie sich gut um!
Der BEAK CW setzt sich für die Vielfalt der Kita-Landschaft ein. Jede Kita, ob groß, ob klein, hat ihr eigenes Konzept. Alle Kindertagesstätten aber müssen sich nach dem Berliner Bildungsprogramm richten, das zusammen mit weiteren Vereinbarungen die Qualität unserer Bildungseinrichtungen garantieren soll.
Download des BBP unter: www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/bildungswege/vorschulische_bildung/berliner_bildungsprogramm_2004.pdf
Die meisten unserer Kitas im Bezirk haben auch schon die vorgeschriebene Evaluation unterzogen, die helfen soll, die jeweilige Einrichtung noch besser zu machen. Informationen zur Evaluation finden Sie beim zuständigen Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung unter: beki.ina-fu.org/startseite.html
Um einen Kita-Platz in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie nicht nur eine Kita, die Ihnen gefällt und das gewünschte Platzangebot hat, sondern auch einen Kita-Gutschein.
Alle Informationen erhalten Sie unter: www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/jugend/familienseite/kinderbetreuung.html
Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie postalisch Ihren Kita-Gutschein, mit dem Sie in der Kita Ihren Platz in Anspruch nehmen können. Mit dem Träger der Kita schließen Sie den Betreuungsvertrag.
Auf dem Kita-Gutschein ist der Betreuungsumfang und der Betrag angegeben, den Ihr Kita-Platz kostet, und der, den Sie zahlen müssen.
In den letzten drei Kita-Jahren ist nur noch der Verpflegungsanteil in Höhe von 23,- Euro monatlich für ein warmes, gesundes Mittagsessen und Getränke zu entrichten.
ZUSATZBEITRÄGE
Für von Ihnen gewünschte und genau bezeichnete pädagogische Zusatzangebote können Sie Zusatzbeiträge zahlen.
Was sind zusätzliche Angebote? Beispiele:
- die Bereitstellung von Frühstück oder Vesper durch den Kindergarten;
- externe Sportangebote (bspw. Kita-Schwimmen);
- kulturelle, sprachliche oder musische Angebote in der Kita, die über das BBP hinausgehen (bspw. zusätzliche ErzieherInnen für Englisch oder Kurse in musikalischer Früherziehung).
Wenn Sie diese Angebote nicht wahrnehmen möchten, kann Ihnen deshalb weder ein Kita-Platz verweigert noch der Betreuungsvertrag gekündigt werden.
(Eine Ausnahme bilden hier die Eltern-Initiativ-Kitas - EKTs, da hier die Eltern die Kita-Träger sind.)
Wir empfehlen den Trägern und den Eltern die klare vertragliche Trennung zwischen dem Betreuungsvertrag und Vereinbarungen, die Zusatzbeiträge enthalten.
Generell unzulässig und gesetzeswidrig sind bspw. Kautionen, Gebühren für die Warteliste oder Informationsgespräche sowie Aufnahme- oder Bearbeitungsgebühren.
Bitte melden Sie sich, wenn Sie Fragen zu Zusatzbeiträgen haben.
Für jede Kindertagesstätten, gleich welcher Größe, sieht der Gesetzgeber eine Elternvertretung vor, geregelt im KitaFöG § 14 und 15. Auf www.berliner-elternvideos.de finden Sie alle Gremien in kurzen Präsentationen und einem kleinen Faltblatt dargestellt.
Mitgestalten:
Kinder brauchen eine Lobby! - So lautet der Wahlspruch des LEAK Berlin. Wir Eltern backen nicht nur Kuchen für Feste und helfen im Förderverein unserer Kita. Wir sind auch das Sprachrohr unserer Kinder in der Kita und darüber hinaus.
Wenn Probleme auftauchen, können diese schnell durch eine gute Kommunikation durch die Elternvertreter mit den zuständigen Stellen gelöst werden.
Weg zur Problemlösung:
1. Schritt: Jedes Problem in einer Kita-Gruppe wird von den Elternvertretern gemeinsam mit den ErzieherInnen besprochen.
2. Schritt: Gibt es beispielsweise ein Problem in der gesamten Kita, wird es vom Elternausschuss an den Kita-Ausschuss weitergeleitet und dort gelöst.
3. Schritt: Verweist die Kita-Leiterin im Kita-Ausschuss auf die Zuständigkeit des Trägers, kommt das Problem in den Elternausschuss zurück und wird dann in den Elternbeirat weitergegeben.
4. Schritt: Kann auf Trägerebene keine Einigung erzielt werden oder erweist sich das Problem als nicht hausgemacht, wenden sich die Elternvertreter an den BEAK, dessen Vorstand sich des Vorgangs annimmt.
5. Schritt: Stellt sich allerdings heraus, dass nur die Landesebene einem Missstand Herr werden kann, gibt der BEAK dies an den LEAK weiter, welcher dann bei der Senatorin vorstellig wird.
6. Schritt: Wenn unwahrscheinlicherweise all diese Stricke reißen, wird die Kita-Aufsicht eingeschaltet.
Damit es aber soweit nicht kommt, wünscht der BEAK Charlottenburg - Wilmersdorf allen Elternvertretern viel Erfolg bei Ihrer verantwortungsvollen Aufgabe und auch ein bisschen Geduld mit den jeweiligen Stellen.