BezirksElternAusschussKindertagesstätten

BEAK Charlottenburg-Wilmersdorf

Satzung

Satzung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten in Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vom 01. Oktober 2008
 
§ 1 Selbstverständnis
§ 2 Aufgaben
§ 3 Arbeitsweise des BEA
§ 4 Wahlen
§ 5 Beschlüsse
§ 6 Inkrafttreten und Änderung

§ 1 Selbstverständnis

  1. Der Bezirkselternausschuss der Kindertagesstätten Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin (nachfolgend BEAK) ist der Zusammenschluss der gemäss 14 Absatz 5 KitaFöG gewählten und stimmberechtigten Elternvertreter aus den im Bezirk liegenden Kindertagesstätten und sonstigen Einrichtungen der Tagespflege (nachstehend zusammenfassend als "Kitas" bezeichnet). Dem BEAK können auch nicht stimmberechtigte Mitglieder angehören.
  2. Der BEAK arbeitet auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KitaFöG) in der jeweils gültigen Fassung.
  3. Der BEAK vertritt die Interessen aller betreuten Kinder in den Kitas sowie ihrer Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter, insbesondere gegenüber dem Bezirksamt.
  4. Der BEAK unterstützt auch die Elternvertreter in Kitas freier Träger und vertritt mit ihnen gemeinsam die Interessen von dort betreuten Kindern und ihren Eltern auch gegenüber dem jeweiligen Träger der Einrichtung.
  5. Der BEAK setzt sich aber auch für die Interessen der Kinder und Eltern ein, die sich um einen Platz in einer Kita bemühen.
  6. Der BEAK ist unabhängig und überparteilich.
  7. Der BEAK strebt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Leitungen und Erzieherinnen der Kitas an, um die Elternarbeit in den Einrichtungen zu fördern und zu unterstützen.
  8. Die Arbeit des BEAK erfolgt ehrenamtlich.

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§ 2 Aufgaben

Der BEAK nimmt koordinierende Aufgaben wahr und berät mit dem Bezirksamt Fragen, die die Kitas betreffen. Er dient ferner dem Austausch von Informationen und Erfahrungen und behandelt anstehende Probleme einzelner und mehrerer Kitas. Er vertritt die Bedürfnisse und Interessen der Kinder und Eltern gegenüber dem Bezirksamt und mit seiner beratenden Stimme im Jugendhilfeausschuss (JHA) im Rahmen des Kinder-und Jugendhilfegesetzes (KJHG).

Zu diesem Zweck nimmt der BEA insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  1. Beratung über Rechte und Pflichten der Eltern, Vertretung der Rechte, berechtigten Interessen und Bedürfnisse der Kinder und Eltern hinsichtlich der im KitaFöG vorgesehenen Manahmen.
  2. Abstimmung mit dem Bezirksamt mit dem Ziel, ein möglichst eng am Bedarf der Eltern und Kinder orientiertes Angebot abzusichern.
  3. Erarbeitung von Vorschlägen zur pädagogischen und organisatorischen Arbeit.
  4. Beteiligung an der Planung, baulichen und konzeptionellen Umwandlung, Verlegung oder Schliessung von Kindertagesstätten und Schliessungszeiten.
  5. Mitwirkung in den jeweiligen Sozialräumen (Kita, Schule - Jugendfreizeiteinrichtung)
  6. Mitwirkung bei Veränderung der Mittelvergabe im Kitabereich und Haushaltsplanung.

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§ 3 Arbeitsweise des BEA

  1. Zusammensetzung des Vorstandes
    • Die stimmberechtigten Mitglieder i.S.d. 1 Nummer 1 des BEAK wählen aus ihrer Mitte einen Vorstand mit bis zu 12 Mitgliedern. Dem Vorstand können bis zu 3 nicht stimmberechtigte Mitglieder des BEAK angehören. Der Vorstand legt auf seiner konstituierenden Sitzung die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes fest und wählt eine/n Vorsitzenden sowie mindestens eine/n Stellvertreter/in.
  2. Arbeitsweise des Vorstandes
    • er Vorstand übernimmt die Geschäftsführung des BEAK zwischen den Sitzungen. Er sucht auerdem das regelmäige Gespräch mit dem Bezirksamt. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Kassenwart und einen Stellvertreter. Der Kassenwart hat über die dem BEAK anvertrauten Gelder jährlich einen Rechenschaftsbericht vorzulegen. Über die Auslagenerstattung beschliet der Vorstand mit Zweidrittelmehrheit.
  3. Sitzungen des BEA
    • Der Vorstand lädt vierteljährlich zu einer Sitzung des BEAK ein. Auf Antrag aus mindestens drei Kitas ist eine Sondersitzung des BEAK durchzuführen. Der Entwurf der Tagesordnung wird mit der Einladung bekannt gegeben. Ferner können Referenten sowie Vertreter der Verwaltung und Vertreter des JHA eingeladen werden. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich und werden protokolliert. Über den Umfang der Öffentlichkeit entscheidet der BEAK durch Abstimmung.
  4. Veranstaltungen und Informationsabende
    • Der BEAK führt nach Bedarf weitere Veranstaltungen oder Informationsabende zu Schwerpunktthemen, die im allgemeinen Interesse für alle Eltern liegen, durch.
  5. Beteiligung an anderen Gremien
    1. Der BEA-Vorstand wählt aus seiner Mitte:
      • zwei stimmberechtigte Vertreter für den Landeselternausschuss der Berliner Kindertagesstätten (LEAK)
      • einen Vertreter und einen Stellvertreter für den Jugendhilfeausschuss (JHA) (diese sind dem Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung mit der Bitte um Berufung in den JHA bekannt zu geben und verpflichten sich, ihr Mandat auf Antrag des Vorstandes wieder abzugeben
      • einen Vertreter für die Spielplatzkommission beim Bezirksamt
      • weitere Vertreter bei Bedarf und auf Beschluss des BEAK
  6. Arbeitsgruppen
    • Der BEAK oder der Vorstand haben die Möglichkeit, zur Erarbeitung bestimmter Themen und Aufgaben Arbeitsgruppen und ggf. regionale Untergruppen der Elternvertreter einzurichten.
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    § 4 Wahlen

    1. Die Vorstandswahlen nach § 3 Nummer 1 werden für jedes Kitajahr im November durchgeführt.
      • Zur Wahlversammlung wird spätestens zwei Wochen vorher durch schriftliche Mitteilung an die BEAK-Vertreter der einzelnen Kitas eingeladen.
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    § 5 Beschlüsse

    Beschlüsse des BEAK werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Jede vertretene Kita hat eine Stimme.

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    § 6 Inkrafttreten und Änderung

    Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2008 in Kraft. Änderung der Satzung können mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten BEAK-Vertreter beschlossen werden. 5 Satz 2 ist anzuwenden. Änderungsanträge müssen spätestens mit der Tagesordnung bekannt gegeben werden. Mit Inkrafttreten dieser Satzung ist die bisherige Geschäftsordnung und Satzung- sowie Wahlordnung des Bezirkselternausschuss des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf aus dem Jahr 2003 auer Kraft gesetzt. Beschlossen auf der BEAK-Sitzung am 01. Oktober 2008

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    Jan 31, 2008 by Webmaster